Steuerliche Förderung
Bis zu 500 Euro je Mitarbeiter für qualitätsgeprüfte Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im und außerhalb des Betriebes sind steuerfrei.
So regelt es das Jahressteuergesetz § 3 Nr. 34 Einkommenssteuer-Gesetz(EStG). Dabei können die Gesamtkosten, z. B. eines Seminars auf die teilnehmenden Mitarbeiter aufgeteilt werden.
Ein Arbeitgeber kann also jedem Arbeitnehmer pro Kalenderjahr sogenannte “Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung” steuerfrei zur Verfügung stellen.
Reduzierung von Krankenständen
Regelmäßig angewendete Entspannungstechniken wie PME oder AT sorgen für weniger krankheitsbedingte Ausfallzeiten Ihrer Mitarbeiter/innen. Diese Entspannungstechniken sorgen wissenschaftlich bewiesen für ein besseres Immunsystem, Ruhe und Ausgeglichenheit, Steigerung der Konzentrationsfähigkeit und Kreativität, lassen also Ihre Mitarbeiter den Alltagsanforderungen mit mehr innerer Zentriertheit begegnen.
Motivationsförderung
Durch die in Entspannungskursen gewonnene Ruhe und Ausgeglichenheit wird für körperliches Wohlbefinden gesorgt, was der Schlüssel zu mehr Lebensfreude und Motivation ist.
Bessere Teamarbeit
Entspannungstechniken, erlernt in einer Kleingruppe in Ihrem Unternehmen, können ganz entscheidend zu Verbesserung von Teamwork im Arbeitsalltag führen.
Gern gestalte ich individuelle oder auch zertifizierte Entspannungskurse oder Workshops zur Stressbewältigung in Ihrem Unternehmen.
Kontaktaufnahme im Kontaktformular oder unter kirstenforster@hotmail.de
Tel.: 01573 3165892